Ein Beitrag zur Geschichte von Rückeroth

(von den Anfängen bis zur Reformation)

 

 

Die Geschichte des Dorfes Rückeroth und die der Rückerother Kirche sind untrennbar miteinander verbunden. Dies gilt vor allem für den Kirchplatz, also die kleine Anhöhe inmitten von Rückeroth, auf der das Gebäude der Rückerother Kirche einen würdigen Platz gefunden hat. Mit seinem in der Nähe befindlichen Brunnen (Dorfbrunnen) erinnert die Kirchplatzanhöhe durchaus an eine vorchristliche Kultstätte.

 

Die Anfänge der Geschichte des Ortes und der Kirche liegen im Dunkel der Vergangenheit. Sie ein wenig aufzuhellen, soll Ziel dieses Beitrages sein.

 

Eines darf man jedoch nach neuerer Urkundenlage schon vorwegnehmen:

Ort und Kirche blicken auf eine längere Vergangenheit zurück, als man bisher annehmen durfte. Es ist nicht vermessen anzunehmen, dass der Ort Rückeroth auf eine tausendjährige Geschichte zurückblicken kann.

 

Fangen wir die Beschreibung des sanften Tales südlich vom Herschbacher Becken (ohne dass es diesen geologischen Begriff zu dieser Zeit schon gegeben hat) in der Altsteinzeit (ca. 500.000 v. Chr. bis 10.000 v. Chr.) an. Es ist auch das Zeitalter des Homo erectus (Homo Heidelbergensis) und ab 200.000 v. Chr. der Neandertaler, die sich in den Warmphasen der Eiszeiten sicherlich auch im heutigen Rheinland-Pfalz aufgehalten haben, weil dieses Gebiet vom Inlandeis verschont blieb (*56).

Es gibt im nördlichen Rheinland-Pfalz zahlreiche Belege für die Anwesenheit dieser Menschen, die sich vor allem als Großtierjäger betätigten und schon dem Steppenelefanten, dem Vorläufer des Mammuts, nachstellten.

Und im Quarzitsteinbruch zwischen Rückeroth und Herschbach deckten Arbeiter 1917/1918 das Skelett eines solchen Mammuts auf, das mit dem Abraum kaum beachtet weggefahren wurde, wie die Ortsakte Rückeroth im Landschaftsmuseum Westerwald in Hachenburg (LSM WW in Hachenburg *57) zu berichten weiß, nachdem bereits 1882 in der Nähe von Herschbach ein Mammutzahn gefunden worden war. Das Skelett lag etwa 1,50 m unter der Oberfläche und nicht im gewachsenen Boden.

 

Die Besiedlung der Gegend um Rückeroth, als es den Ort ganz sicherlich noch nicht gab, lässt sich lediglich anhand urgeschichtlicher Siedlungsreste vermuten.

 

Am Südosthang des „Hahn“-Berges im benachbarten Selters (im Bereich der heutigen Wacht) wurden im vergangenen Jahrhundert etwa 80 verstreut liegende Steingeräte, d. h. Feuersteinartefakte (die vor ca. 4000 Jahren hier von Handwerkern jener Epoche aus importierten Feuersteinknollen zu Werkzeugen zugeschlagen wurden) und der Abspliss eines Steinbeils gefunden. Sie lassen an ihrer Fundstelle auf einen jungsteinzeitlichen Siedlungsplatz schließen. Ein Großteil der Fundstücke befindet sich im LSM WW in Hachenburg.

Von Rückeroth wurde ebenfalls der Fund einer Steinaxt (gelochtes Steinbeil) bekannt, jedoch blieben die Fundumstände ungeklärt (*57).

 

In der ausgehenden jüngeren Steinzeit und der beginnenden Bronzezeit (ca. 2000 v. Chr.) begegnen sich hier nordische Stämme sowie mitteldeutsche „Bandkeramiker“ (so genannt nach den Schnur- oder Bandverzierungen auf ihren Gefäßen) mit Funden von Bendorf und Heimbach, und südwesteuropäische „Zonenbandkeramiker“, der sog.  „Glockenbecherkultur“, mit Fundstücken zwischen Heddesdorf und Gladbach sowie bei Herschbach/Unterwesterwald (*1 u. 2). Diese Kulturen mischen sich in unserem Raume zur sog. „jungsteinzeitlichen rheinischen Becherkultur“.

 

 Herschbacher Becher

(Museum Wiesbaden – Nachbildung in LSM WW in Hachenburg)

 

Seit der jüngeren Eisenzeit (Früh-Latène-Zeit, ca. 500 v. Chr.) machen sich in unserem Raum stärker keltische Einflüsse bemerkbar. Die Kelten (=griechisch) oder Gallier (=lateinisch) sind das älteste Volk unserer Gegend, dessen Namen wir kennen, bis dann im 2. Jahrhundert v. Chr. Ubier auf dem rechten Rheinufer und vielleicht auch in den Westerwald vordringen (*1 u. 2). In ihr Siedlungsgebiet rücken später Usipeter und Tencterer nach.

Auf dem nördlichen Westerwald, an der Sieg und weit darüber hinaus bis an die Ruhr, befinden sich der mächtige Volksstamm der Sugamberer sowie im Osten die Chatten (*40). Ob es für sie die Sammelbezeichnung „Germanen“ schon gab, ist in der neueren Geschichtsforschung mehr als zweifelhaft.

Die Auseinandersetzungen zwischen ihnen und den Kelten enden z. Zt. Caesars, der als römischer Feldherr 55 v. Chr. zum ersten Mal den Rhein –wahrscheinlich in der Nähe der heutigen Stadt Neuwied– überschreitet und das rechtsrheinische Gebiet ausschließlich von den „Germanen“ bewohnt vorfindet.

 

Aber die Römer beschränken sich keineswegs nur auf die Besiedlung des linken Rheinufers – der Limes nahe Höhr-Grenzhausen legt hierüber Zeugnis ab.

Der Legende nach drang der römische Feldherr Drusus (geb. 38 und gest. 9 v. Chr.) in das Siedlungsgebiet der Sugamberer bis nach Höhn vor.

 

Für Rückeroth wird, diese Zeit betreffend, ein Fund in der Gemarkung „Hoher Rain“ am „Vallendarer Weg“, einer wohl sehr frühen Verbindung zwischen dem oberen Westerwald und dem Rhein (*3), bedeutungsvoll.

Es handelt sich um den Fund eines (keltischen) Mahlsteines aus der Spät-Latène-Zeit (ca. 250 v. Chr. bis Zeitenwende).

 

Der Rückerother keltische Mahlstein

(in Privatbesitz)

 

Unsere Gegend dürfte zu Beginn der neuen Zeitrechnung dünn besiedelt gewesen sein, und zwar von Usipeter und Tencterer, danach von Usipier und Tubanten, die schon früh im Frankenbund aufgehen (*1).

Schon etwa 100 Jahre vor der siegreichen Schlacht des Merowingerkönigs Chlodwig über die Alemannen im Jahre 496 gehört unsere Gegend in den Macht- und Siedlungsbereich der Franken (*2).

 

Von den Franken, insbesondere den sog. Moselfranken, legt unser Dialekt beredtes Zeugnis ab (*4).

Die politische Machtentfaltung der Franken vollzieht sich nicht nur in der Merowingerzeit, sondern bis in die Karolingerzeit (ab ca. 750) hinein, in der unser Raum nun vollends durch das Zunehmen von schriftlichen Quellen in das Licht und Blickfeld der Geschichte rückt (*2).

 

In Schönerlen nahe Steinen, einem alten wiedischen Hof des späteren Kirchspiels Rückeroth, soll Kaiser Lothar (ältester Sohn Ludwigs des Frommen) im Jahre 855 eine Urkunde datiert haben (*32).

 

Einen wichtigen Hinweis auf die Zeit der Gründung unseres Ortes gibt der Ortsname selbst mit seiner Endsilbe „roth“.

Nach Hellmuth Gensicke (*1) fällt die Gründung des Ortes Rückeroth in die Zeit der vierten Rodungsperiode der Karolingerzeit ab dem 9. Jahrhundert, die „den Ackerbau in den Wald vortrug“.

Andere Forscher (z. B. Ebner: Alsbach) verlegen die Entstehung der auf „rode“ und „roth“ endenden Ortsnamen einschließlich der im Volksmund entstandenen Endsilbe „ert“, wie beispielsweise bei Hilgert statt Hilgerode, in die 2. Periode zwischen dem 5. und 12. Jahrhundert.

 

Das Reich (Franken-Reich unter Kaiser Karl dem Großen, 800 bis 814) war seinerzeit in Gaue gegliedert. An der Spitze des Gaues stand als Gaugraf meistens der Bischof.

Die Diözese wurde mit Untergang der Chorbischöfe (Landbischöfe) in Archidiakonate aufgeteilt und diese nochmals in Dekanate unterteilt.

Unsere Gegend gehörte kirchlich zum Erzstift Trier, und zwar im Archidiakonat Dietkirchen (dem rechtsrheinischen Teil des Trierer Erzbistums) zum Dekanat Engers.

Trier ist das älteste der insgesamt 27 deutschen Bistümer. Die ersten Bischöfe waren Eucharius und Valerius im 3. Jahrhundert. Der Trierer Dom ist die älteste Kirche Deutschlands.

Es ist auch davon auszugehen, dass unsere Gegend von Trier aus missioniert, d. h. christianisiert wurde (siehe auch Lubentius-Legende).

Vom 13. – 18. Jh. hatten die Bischöfe von Trier die Kurwürde inne; sie waren somit Kurfürst-Erzbischöfe.

Politisch deckte sich das Dekanat Engers mit dem Engersgau, der 773 erstmals bezeugt wird. (*5)

 

Und als Gaugrafen im Engersgau erscheinen zu Beginn der 1. Jahrtausendwende die Grafen von Wied. Der erste dieses Geschlechts ist Metfried von Wied (1093-1123), der einem Grafen Wigger-Widekind aus dem Hause der Grafen von Bilstein an der Werra gefolgt war. Das Bilsteiner Grafen-Geschlecht wird 857 und 880 urkundlich erwähnt und hatte einen Grafen Ruodger beerbt.

Ein anderer Graf Rucker von Bilstein wird 1100-1137 auch Rucker von Wied genannt.

 

Den Hinweis auf die früheste Existenz von Rückeroth gibt kein Geringerer als Seine Durchlaucht Friedrich Wilhelm Fürst von Wied in einem Schreiben vom 27.02.1959 an den damaligen Pfarrer Heinrich Görnert in Rückeroth. Pfarrer Görnert war im Jahre 1959 mit den Recherchen für die Festschrift zur 700-Jahrfeier in Rückeroth befasst und hatte das Fürstlich-Wiedische-Archiv (FWA) in Neuwied um eine entsprechende Auskunft zum Alter der Ortschaft gebeten.

Der Fürst antwortet persönlich: „Nach Pfarrer Reck, 1825, gehörte Rückeroth in grauer Vorzeit, vor Karl dem Großen, zum Engersgau und schon damals, also vor dem Jahr 800 soll dort eine Pfarrei bestanden haben unter dem Bischof von Trier. Demnach muss der Ort schon um diese Zeit bestanden haben.“

Leider lässt sich diese frühe Erwähnung, auch in der Literatur von Pfarrer Johann Stephan Reck, dem Verfasser der „Geschichte der gräflichen und fürstlichen Häuser Isenburg, Runkel und Wied“ (Weimar 1825), nicht erhärten. Und nach dem derzeitigen Stand der Regional- und Kirchengeschichtsforschung ist die Existenz vor dem Jahr 800 auch eher auszuschließen.

 

Die Rodungssiedlung Rückeroth im Grenzgebiet des Engersgaues dürfte nach seinem Grundherrn, einem Ruodger/Rukker, benannt worden sein. Und nach Ferdinand Pauly (*6) könnte dieser mit einem Grafen Ruodger identisch sein, der in der Urkunde des Trierer Erzbischofs Theutgaud über den Zehntbezirk des Koblenzer Kollegiatstifts St. Kastor in Rengsdorf, 857,

(Urkundenquelle und -zitat: Mittelrhein. Urkundenbuch von Beyer-Eltester-Goerz I Nr. 80 – 1860 bis 1874:

 

„Ruodger comes Franciae prefuit“ – Graf Ruodger stand dem Frankenland vor)  und dann nochmals 23 Jahre später für das Jahr 880 in einer Urkunde König Ludwigs III. genannt wird

 

(Urkundenquelle und –zitat: Mittelrhein. Urkundenbuch von Beyer-Eltester-Goerz I Nr. 117 – 1860 bis 1874: „fidelis Rukkerus comes“).

 

Ferdinand Pauly führt dazu weiter aus: „Eine frühe Gründung der Rodungssiedlung (Rückeroth) im 9. oder spätestens im 10. Jahrhundert liegt wohl auch deshalb nahe, weil die später genannte Filiale Dreifelden im nördlichen Teil des Pfarrbezirks nach Grabungen in neuester Zeit Bauteile des 11. Jahrhunderts enthält (Fischgrätenmuster der Südwand des Kirchenschiffes) und ist damit wohl eine der ältesten Kirchen, wenn nicht die älteste Kirche, im Westerwald.“

 

Und: „Das Pankratiuspatrozinium (der Pfarrkirche in Rückeroth) begegnet bereits in den ältesten Trierer Festkalendern seit dem 10. Jahrhundert, so dass der Annahme einer Gründung der Pfarrkirche Rückeroth (und damit auch Gründung des Ortes) geraumer Zeit vor der Gründung ihrer Filialkirche (in Dreifelden) nichts im Wege steht“ (*6).

Damit ist selbstverständlich nicht die sichtbare Bausubstanz der heutigen Kirche in Rückeroth gemeint.

Siehe hierzu auch Ferdinand Pauly (*28): „Die Kirche des 13. Jahrhunderts kann nicht die erste Kirche des Ortes gewesen sein.“

 

                                                           

Auch Hellmuth Gensicke, der wohl bekannteste Westerwaldforscher, sieht in dem 857 und 880 bezeugten Grafen Ruodger, der (auch) den Namen Rücker als zweiten Leitnamen neben dem angestammten Namen Wigger führte, den Grundherrn, der Rückeroth anroden ließ und ihm den Namen gab (*11) und weniger in dem Rucker von Wied des 12. Jahrhunderts.

Allerdings weist Marx (*17) darauf hin, in keiner Urkunde der Pfarreien der Diözese Trier vor 900 einen Ort mit der Endsilbe „rod“ gefunden zu haben.

Hellmuth Gensicke hingegen belegt auch „rod-Orte“ vor 900, und zwar Hasigeresrod = Gierend, 857 und Hergenroth, Wengenroth u. Willmenrod, 879 (*33).

 

Summa summarum ist daher die Gründung des Ortes lange vor 900 eher unwahrscheinlich, aber um 900 oder kurz danach sehr wahrscheinlich.

 

Und halten wir weiterhin fest: Rückeroth ist damit von seinem Gründungsnamen her auf Graf Ruodger zurückzuführen, bei dem es sich um den ersten Gaugrafen im Engersgau gehandelt haben muss, nachdem 14 Jahre vorher im Teilungsvertrag von Verdun im Jahre 843 das ostfränkische Reich unter König Ludwig (dem Deutschen) ins Leben getreten war (siehe auch *69).

 

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Damit ist auch nahezu auszuschließen, dass der bei Witzenhausen gelegene Ort Rückerode mit Rückeroth den gleichen Gründer hatte.

Ewald Schröder (*13) weist bei Rückerode ausdrücklich den Grafen Rucker von Bilstein (1096 – 1148) als Gründer aus. So steht jedoch fest, dass sich die Gründer beider Orte, was ihre Vorfahren betrifft, gemeinsam auf die Bilsteiner zurückführen lassen; die Gründer also zumindest verwandt waren.

Daneben gab es noch einen inzwischen ausgegangenen Ort Rückerode bei Fulda, der 1155 als Ruggerod und 1322 als Ruckerterode erscheint (*5).

 

 

(Der 300 m ü. d. M. im Flachsbachtal (Seitental der Werra) südlich von Witzenhausen im Werra-Meißner-Kreis gelegene Ort Rückerode  mit Resten einer Burg des 1613 ausgestorbenen Geschlechts derer von Berge bei meinem Besuch im Frühjahr 1999)

 

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Eine erste schriftliche Erwähnung des Ortes Rückeroth ist im Jahre 1235 in den Besitzverzeichnissen der Abtei Rommersdorf nahe Neuwied zu finden. In einer Besitzbeschreibung eines unbekannten Verfassers schreibt dieser, dass sich der klösterliche Besitz nach Norden ausdehnte und in Rückeroth seinen nördlichsten Punkt erreichte: „1235 berichtet der Schultheiß von Rückeroth von klösterlichen Ländereien in seiner Gemarkung.....und wie die meisten der Rommersdorfer Stiftungen stammen auch diese Güter aus Isenburger Hand.“

 

Eine indirekte Erwähnung erfährt Rückeroth in einer Urkunde des FWA in Neuwied aus dem Jahre 1239, auf die sich J. Schultze in seinem Werk „Fürstl.-Wiedisches Archiv zu Neuwied, Urkundenregesten u. Akteninventar von 1911“ bezieht. In der Urkunde heißt es: „Zur wiedischen Grundherrschaft, was 1239 bei der Teilung zum Pankratiusaltar gehörend umschrieben wird, gehört ein Teil der Burg Hartenfels...“ usw. Der Pankratiusaltar ohne Ortsangabe – ein Synonym für Rückeroth.

Und dass dies keine Fehleinschätzung ist, belegt 20 Jahre später der Wortlaut der 1259er Urkunde des FWA in Neuwied (3-7-14a. 12 der Urkundenregesten von 1911), auf die später noch näher hinzuweisen ist.

 

Im Juni 1245 findet eine erste urkundliche Erwähnung von Rückeroth im Wortlaut statt, und zwar in einer Urkunde des Stifts Essen, in welcher der Pfarrer von Rückeroth, genannt als „Plebano G. de Rockerode“ als Zeuge benannt wird.

Das Original der Urkunde existiert nicht mehr. Die Urkunde ist jedoch belegt durch eine Abschrift von Nicolaus Kindlinger im „Allgemeinen Archiv für die Geschichtskunde des Preußischen Staates“, und zwar im 2. Band (1830), Seiten 316 – 317, von Leopold v. Lebedur. Ferner ist sie ins Deutsche übersetzt und erfasst in den Mittelrheinischen Regesten III Nr. 434 von Ad. Goerz (1881) (*7).

Auch Hellmuth Gensicke weist mehrfach auf diese älteste urkundliche Erwähnung Rückeroths hin, z. B in seiner Landesgeschichte auf Seite 144, in seinem Beitrag zur Nassauischen Ortsgeschichte über die Kirchspiele Rückeroth und Dreifelden in den Nassauischen Annalen (NA) 66/1955 sowie in seiner Würdigung der Görnert-Festschrift zur 700 Jahrfeier in den NA 71/1960, Seite 315.

Der Wortlaut der Urkunde ist folgender:

 

„Henrich Canonikus und Prokurator des Stifts Essen beurkundet zu S. Donat in Breysich mit den Siegel des Propstes Arnold von S. Gereon (in Köln) und der Brüder des Templerhauses in Brisiche, dass er namens der Aebtissin und des Convents von Essen die Cession des Meiers Godescalc in Brisiche auf die Güter daselbst, welche derselbe als jährl. Pension von 33 Denaren gehabt, in Empfang genommen habe.

Zeugen der Canonikus Rorich von S. Gereon in Cöln, der Templermeister Godefrid, die Ritter Jacob v. Eich, Jacob v. der Neuerburg (de Novo castro), Johann v. Rinecke, Arnold v. Andernach; der Pleban G. von Rockerode, der Vogt Henrich zu Brisiche, Brunsten v. Gundesdorp und Ernest.

1245 ap. S. Donatum in Brisiche mense junio.“

 

Kommen wir nun zur 1259er Urkunde, in der nun auch die Rückerother Pankratius-Kirche erstmals urkundlich bezeugt wird.

Dies geschieht in einer Teilungsurkunde des Grafen Lothar von Wied (†1244) zugunsten seiner beider Schwestern Söhne Bruno von Isenburg-Braunsberg (seine Mutter war die Erbtochter von Wied) und Gottfried von Eppstein (*5).

Die auch heute noch im FWA in Neuwied verwahrte Originalurkunde hat (frei übersetzt) folgenden Wortlaut:

„Allen, die den vorliegenden Brief lesen werden, geben Gottfried der Ältere und Elisa, seine Gemahlin, Herr von Eppstein, und Gottfried der Jüngere, sein Sohn, und Mechthild, seine Gemahlin, ihren mit dem Gelöbnis der Treue vorgebrachten Willen kund.

Mit vorliegendem Brief versichern wir feierlich und wollen es allen Gegenwärtigen und Künftigen bekannt machen, dass wir auf gemeinsamen feierlichen Wunsch und Beschluss unseren geliebten Blutsverwandten Bruno von Braunsberg zu unserem Erben einsetzen, in den Teil der Burgen Wied und Hartenfels, der nach der Teilung zwischen uns, Gottfried dem Älteren und seinem Sohn, Gottfried dem Jüngeren von Eppstein und dem Herrn Bruno, unserem Blutsverwandten, uns zugefallen ist.

Zu Ehren des Altares des heiligen Pankratius zu Rückeroth und des heiligen Georgs in Wied wollen wir, dass im Gebiet von Wied, besonders der Feste Olbrucken und allen Lehen von Wied für den Teil, der uns, Gottfried den Älteren und den Jüngeren betrifft, geteilt, oder ungeteilt, uns Nachfolge unser obengenannter Blutsverwandter und dessen Nachkommen als Lehenserben, wenn er einen bekommen wird, in absteigender Linie, so viele im Lehen nachzufolgen verpflichtet sind, und setzen ihn schon zum Erben oder zum Erben unserer Güter in allen oben genannten Landesteilen unwiderruflich ein, wie es ihm oder seinen Erben in abhängiger Linie zugesagt worden ist. Wenn es sich so verhält, schenken wir ihm durch gemeinsame Unterschrift die obengenannten Güter, wenn es uns widerfährt, ohne lebende oder künftige Nachkommen zu sterben, da es möglich ist, dass der menschliche Wille bis zum Lebensende wankelmütig ist, wollen wir dennoch, dass diese unsere obengenannte Einsetzung und Übergabe des Erbes an unseren Blutsverwandten, die unter der vorgenannten Bedingung erfolgt ist, rechtsgültig sei, so dass wir schriftlich oder mündlich oder durch Befehl zu irgendeiner Zeit etwas anderes angeordnet haben durch Testament, Schenkung oder Einsetzung anderer Erben in unsere vorgenannte Erbschaft von Wied dies ungültig und unwirksam sei und wollen, dass dies als unsere schriftliche und mündliche Zusicherung gelten soll.

Zur Beglaubigung und zum Zeugnis dieser Angelegenheit übergeben wir unserem obengenannten Blutsverwandten die vorliegende Urkunde, versehen mit unseren Siegeln, Gottfried der Ältere und Elisa, Herrn von Eppstein, Gottfried des Jüngeren, deren Sohn und Mechthild seine Gattin.

 

Ich, Mechthild, Gattin Gottfrieds des Jüngeren zu Eppstein, unterschreibe diese meine Handlung mit eigener Hand, und da ich kein gültiges Siegel habe, benutze ich das Siegel desselben.

Gege(be)n im Jahre des Herrn 1259, im Monat Juni.“ (*5)

 

Die 1259er Urkunde in FWA Neuwied Nr. 3-7-14a

 

Rückeroth verdankt seine Gründung vermutlich vor allem seiner Grenzlage.

Im Norden stieß Rückeroth an die Grundherrschaft Herschbach (1248 erstmals als Herispach genannt). Sie kam ursprünglich über die Landgrafen von Thüringen an Gräfin Mechthild von Sayn und fiel schließlich 1310 an die Herren von Isenburg-Arenfels. 1664 nahm Kurtrier Herschbach in Besitz (*10).

Im Süd-Osten wurde das wiedische Rückeroth vom Bann Maxsain begrenzt, in dem sowohl die Grafen von Wied als auch die Grafen von Sayn Obrigkeits-Ansprüche stellten; ein Streit, der erst 1615 beigelegt werden konnte. Und das im Süden von Rückeroth gelegene Goddert (Ersterwähnung 1455 als Goderode) kam erst 1615 durch die Teilung des Bannes Maxsain von der Grafschaft Sayn zur Grafschaft Wied.

 

1321 taucht erstmals der Ortsnamen Rückeroth als „wiedisch-gräflicher Hof Rückerdt“ auf und 1344 als „Dinkhof“ = Dinghof (*12).

 

Zum „Hof Rückeroth“ gehörten: 1319 Rückeroth, Dreifelden (das erst 1756 eigene Pfarrei wurde) und Mertingen, 1344 die Rohrburg (vermutl. im späteren Dreifelder Weiher gelegen), 1346 Stahlhofen (bei Steinen), 1423 die Bernkottsgüter zu Schmiedingen, 1599 Schotenhube zu Steinen, die Höfe zu Stahlhofen nebst Bernkottsgut, der Fordtger Houf von Berwardt, der Dauttenberger Houff zu Rückeroth, die Hentzen und Miterben Houb, die Christemer und Spißhoub und die Winender Erbenhoub (*11).

 

Ferner gehörten in „uralten Zeiten“ auch die gräflich-wiedischen Dörfer Wölferlingen, Freilingen und Maxsain sowie eine Zeit lang auch Freirachdorf zur Kirche Rückeroth.

In einer Fundationsurkunde von 1399 bekennen sich die Bewohner von Wölferlingen als zu Rückeroth gehörig (*36).

Und ein Gerichtsprotokoll, vermutl. vom Anfang des 15. Jahrhunderts, erklärt die Freilinger Zugehörigkeit zu der Kirche in Wölferlingen und diese als eine Filialkirche von Rückeroth (*37).

Die Kapelle Maxsain erhielt 1598 einen eigenen Pfarrer und wurde selbständige Pfarrei (*5).

Freirachdorf schied nach Einführung der Reformation (1565) aus dem Verband von Marienrachdorf aus und wurde (bis 1581/83) der Pfarrei Rückeroth zugewiesen (*28).

Auch der kleine Pfarrbezirk Hartenfels, der frühestens in der zweiten Hälfte des 13. Jhds. um die trierische Burg Hartenfels entstand, gehörte ursprünglich zur Mutterkirche Rückeroth, wo er bis zur Reformation verblieb (*35).

Fernerhin gehörten Teile des Kirchspiels Höchstenbach zum Kirchspiel Rückeroth. Das Kirchspiel Höchstenbach ging aus den Kirchspielen Almersbach und Rückeroth hervor, und noch 1549 beanspruchte der Pastor von Rückeroth einen Anteil am kleinen Zehnten in Mündersbach (Kirchspiel Höchstenbach) (*52).

 

Dessen ungeachtet wechselten auch in der Folgezeit mehrmals die Herrschaftsansprüche auf Rückeroth zwischen der geistlichen Macht des Bischofs und der weltlichen Macht des Grafen:

- 1344 gewann Erzbischof Balduin von Trier († 1354) von Graf Wilhelm I. von Wied die Lehnshoheit über Rückeroth, wie er 1341 versprochen hatte, und nach dessen Tod konnte Graf Wilhelm (von Wied) diese von dem Nachfolger Boemund von Trier wieder zurückkaufen.

- 1371 musste Graf Wilhelm von Wied den „dinglichen Hof“ zu Rückeroth erneut an den Erzbischof Cuno von Falkenstein in Trier verpfänden – aber 1380 wieder zurückerhalten.

- 1534 wird eine abermalige Belehnung des Grafen Philipp zu Wied mit den Höfen Rückeroth u. a. durch den Erzbischof von Trier ausgesprochen.

 

Doch bereits vor 1346 statten die wiedischen Grafen Rückeroth als „Hohe Veste“ aus, d. h. Rückeroth wurde Sitz eines Landgerichts mit Blutgerichtsbarkeit (*8). Hiervon zeugen heute noch die nahe der Kirche stehende „Gerichtslinde“ (*9) und die Flurnamen „Galgenrain“ und „Galgenhöhe“ sowie ein „Halseisen“ (vom Pranger), welches einmal „auf dem Rückerother Backes“ gefunden wurde (*14) und sich heute im LSM WW in Hachenburg befindet.

 

Die Hohe Veste Rückeroth besteht auch noch 1629 (*5).

 

1360 wird Rückeroth in einer Urkunde von Papst Innozenz VI. an seinem Residenzort Avignon genannt (Indulgenz für die ecclesia s. Pancratii in Rucheroyde von der Curie in Avignon). Die Urkunde behandelt Reformen des Ablass- und Benefizwesens (*34).

 

Die Reformation ist nach einem Visitations-Prokokoll vom 07.02.1556

      „mit diesem Tag in Rückeroth als abgeschlossen und eingeführt“

anzusehen. Sie ist auf Erzbischof und Kurfürst Hermann von Wied zurückzuführen, dem Onkel des seinerzeit in der Grafschaft Wied amtierenden Grafen Johann IV. von Wied.

Der 1477 geborene Hermann von Wied war von 1515 bis 1546 Erzbischof und Kurfürst in Köln und starb im Jahre 1552, so dass er die Einführung der Reformation in Rückeroth selbst nicht mehr erlebte.

Seine maßgeblichen Weggefährten bei der Einführung der Reformation in Köln und der Grafschaft Wied waren Martin Butzer und Philipp Melanchthon.

Die Verwandtschaft des Kölner Erzbischofs zum Hause Wied war wohl auch der Grund dafür, dass der Erzbischof von Trier, in dessen Bereich die Grafschaft Wied lag, „die Grafschaft in Ruhe ließ“ (*5).

Aber nicht so Kaiser und Papst.

 

Wir erinnern uns: Am 31.10.1517 veröffentlichte Martin Luther in Wittenberg „seine 95 Thesen“ und leitete damit die Bewegung der Reformation ein.

Zwei Jahre zuvor, 1515, war der 38jährige Hermann von Wied zum Erzbischof und Kurfürst von Köln gewählt worden.

 

Es handelte sich bei ihm um den dritten Sohn der Eheleute Graf Friedrich I. zu Wied, Herr von Runkel, Braunsberg und Isenburg und seiner Ehefrau Agnes von Virneburg.

Friedrich I. ist der genealogische Stammvater des heute noch blühenden dritten Grafengeschlechts aus dem Hause Runkel, (ab 1784 im Reichsfürstenstand). Seine beiden Söhne Wilhelm III. und Johann III. konnten als Grafen gemeinsam alle wiedischen, isenburgischen und runkelschen Besitzungen als Alleinbesitz vereinen, weil ihre Brüder Dietrich, Hermann und Friedrich (der Ältere) in den geistlichen Stand eintraten.

Hermann von Wied war der Kirche und dem Reich treu ergeben und für Luthers Reformation konnte er sich zunächst nicht begeistern.

So begann für ihn die „Reformation“ in Köln damit, dass er 1520 Lutherschriften und Flugblätter auf dem Kölner Domplatz verbrennen ließ und 1528 auch zwei „unbußfertige Ketzer“.

Unter den Unterschriften, die die Reichsacht Kaiser Karls V. für Martin Luther nach dem Reichstag 1521 in Worms billigten, war auch die des Erzbischofs Hermann von Wied.

 

Aber er spürte, dass die katholische Kirche eine Reform brauchte, eine Erneuerung im Sinne von Erasmus von Rotterdam: Missstände beiseitigen und nicht die Substanz.

Doch dann befand er die Reformen Erasmus von Rotterdams als zu schwach und beauftrage die gemäßigten evangelischen Reformer Martin Butzer und Philipp Melanchthon, eine Kirchenordnung auszuarbeiten, „die in der Lehre evangelisch und in der äußeren Form katholisch“ sein sollte. Auf keinen Fall wollte er, wie Luther auch nicht, eine Spaltung des katholischen Glaubens.

In der 1543 fertig gestellten neuen Ordnung, der sog. Kölner Reformation, glaubte er eine Lösung gefunden zu haben (54*).

Philipp Melanchthon stand bekanntlich der Wittenberger Reformation und dem Straßburger Reformator Martin Butzer nahe; Letztgenannter war der schweizerisch-oberdeutschen Reformation (Zwingli und Calvin) zugewandt.

Und erst später entstanden für beide Reformationsrichtungen die Begriffe „lutherisch“ für die Wittenberger Reformation und „reformiert“ für die Schweizerisch-oberdeutsche Reformation.

 

In den Gemeinden der Grafschaft Wied führte 1543/44 der Dillenburger Hofprediger Erasmus Sacerius eine Visitation durch mit dem Ergebnis, dass die „Wittenberger Reformation“ in Wied noch nicht Fuß fassen konnte, da das Volk noch zur alten Religion neigte (*50).

Auch der (lutherische) Pfarrer Manto (Mant von Schenkelberg) in Rückeroth beschrieb den Übergang der religiösen Neuerungen mit den Worten: „Die Rückerother verhielten sich in der Mehrzahl gegen dieselben aber ablehnend“, und beschwerte sich, „dass viele das Jahr hindurch nicht zur Kirche kämen und die Kinder auswärts taufen ließen“ (*27).

Doch die Visitatoren kamen in Rückeroth am 07.02.1556 zum Ergebnis, dass die Gemeinde ihre Freude an dem Evangelium bezeigte, klagten aber über Hindernisse am Kirchgang durch „Trier’sche Leute“ (Katholiken) (*39).

 

Dabei darf man sich den Übergang zum evangelischen Bekenntnis in der Grafschaft weder als genuine Wittenberger Reformation (lutherische) noch als reine schweizerisch-oberdeutsche Reformation (reformierte) vorstellen. Hermann hatte beizeiten für Graf Johann IV. seinen ehemaligen Berater Peter Medmann als Erzieher gewählt. Dieser und sein Vater, Graf Johann III., beeinflussten Johann IV. im Sinne der reformierten Lehren. So dass man im Ergebnis die Reformation in der Grafschaft weder lutherisch noch reformiert, sondern „wiedisch“ bezeichnen muss.

 

Zu den tatsächlichen Verhältnissen bei der 1556er Visitation in der Grafschaft bleibt zu konstatieren, dass zahlreiche Geistliche, die oft keine theologische (Aus-)Bildung hatten, ein Bekenntnis zur Confessio Augusta (d. h. Bekenntnisschrift der lutherischen Kirche, von Philipp Melanchthon verfasst und 1530 in Augsburg Kaiser Karl V. überreicht) abgerungen werden musste. Erst die Honnefelder Synode von 1564 verbot die Messe, das Wallfahren und auch das Wahrsagen (*50).

1572 wurden die Messgewänder abgeschafft; die Pfarrer durften heiraten.

Der Rückerother Pfarrer Manto sagte zu, „seine Magt zu ehelichen oder von sich zu jagen“ (*5).

1589 schloss sich die Grafschaft Wied und mit ihr das Kirchspiel Rückeroth der reformierten Konfession an; was in Maxsain zur selbständigen Pfarrei führte, weil die in der Grafschaft Sayn gelegenen Dörfer, obwohl sie zur Mutterkirche Rückeroth

und Nordhofen pfarrten, lutherisch blieben. Doch 1605 wurde auch in der Grafschaft Sayn die calvinistische Richtung eingeführt und „Maxsayn wurde reformiert“ (*34).

 

Ähnliche Probleme galt es nochmals zu überwinden, als im Jahre 1806 bei der Nassauischen Union die Vereinigung der lutherischen mit der reformierten Konfession zur „unierten Kirche“ erfolgte, über die der damalige Rückerother Pfarrer Caesar wie folgt berichtet: „Das heilige Abendmahl wurde, weil außer drei katholischen Haushaltungen in dem ganzen hiesigen Kirchspiel sich keine anderen als evangelische reformierte Christen befinden, auf deren einstimmiges beharrliches Verlangen noch nach der alten Form (also der reformierten und nicht unierten Form) gehalten“ usw.

 

Nochmals zurück zu Erzbischof Hermann von Wied und Kaiser Karl V.:

Von keinem Geringeren als von Erzbischof und Kürfürst Hermann von Wied wurde Karl V. 1520 in Aachen zum Kaiser gesalbt und gekrönt.

Das Kölner Domkapitel, der Papst und der Kaiser waren aber gegen die „Kölner Reformation“ und Kaiser Karl V. erschien mehrmals in Köln, um Hermann umzustimmen und „bey unser alten, wa(h)ren christlich und katholisch Religion bestendig zu pleiben“. Dann greift er zu härteren Maßnahmen gegen Hermann von Wied: In einer Sentenz droht er die Reichsacht an und entbindet die Untertanen vom Eid gegenüber ihrem Kurfürsten.

Im Todesjahr Luthers, 1546, wurde Erzbischof Hermann von Wied von Papst Paul III. exkommuniziert. Hermann von Wied entsagte als Erzbischof und zog sich in die Grafschaft seines Bruders, auf Burg Altwied, zurück. Dort starb er sechs Jahre später am 15.08.1552 im 76. Lebensjahr. Seine letzte Ruhe fand er unter dem Altar in der Evangelischen Kirche Niederbieber, wo sich auch das Grab seiner Eltern befindet.

 

Kaiser Karl V. überlebte ihn um 6 Jahre und starb 1558, 3 Jahre nach dem Augsburger Religionsfrieden (1555) mit der endgültigen Aufgabe der Glaubenseinheit, gescheitert am Protestantismus.

 

Autor: Wilfried Göbler, Rückeroth

 

 

 

 

 

 

 

Die Quellen (*) sind in der Rückerother Chronik 2009 vermerkt und können beim Autor erfragt werden.)